Kommunalrichtlinie, Pos. 4.1.5, Kommunale Netzwerke.

Ihr Vorteil

  • Kommunale Wärmeplanung, Umsetzung in ländlichen Gemeinden
  • Abbildung aller kriegs- und klimawandelverknüpften Zukunfts-Themen CO2-Management,
    ESG, Cloud-basierte Energie-Management Systeme in den Gemeinden
  • Berücksichtigung kriegsbedingt verschobener Primärenergie-Fakten
  • Umsetzung der Erschließung neuer regenerativer Quellen inkl. Tiefen-Geothermie
  • Entwicklung abgestimmter Musterlösungen zur Vorgehensweise Dekarbonisierung
  • Fortschritt durch Vernetzung/Wissenstransfer

Grundlagen

Für die Gründung von Klimaschutz-Netzwerken gilt Pos. 4.1.5, Kommunale Netzwerke

Auszug Rahmenbedingungen Förderung

  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate
  • Höhe der Zuwendungen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, finanzschwache Kommunen  80%
  • Maximal 40.000 Euro pro Teilnehmer

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunen sowie Zusammenschlüsse ohne Dritte
  • Rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
  • Zweckverbände, an denen Kommunen Entitäten

Förderfähige Leistungen

  • Info-Veranstaltungen in allen Gemeinden, Stadt- und Ortsteilen
  • Zukunfts-Umsetzung Heizungen ohne fossile Träger Öl, Gas und Kohle
  • Zentrales Antragsmanagement Bundes-Förderprogramme Digitalisierung/Dekarbonisierung
  • Fokussierung von dezentralen Heizwärme-Netzen und Ersatz fossiler Heizkonzepte
  • Unterstützung Einrichtung autarker Cloudsysteme
  • Unterstützung von Gründungsaktivitäten Energie-Erzeugergenossenschaften
  • Unterstützung Umsetzung Digitalisierung EE im Quartier ab kleinster Einheit
  • Themenschwerpunkte durch Experten vor Ort in den Kommunen.
  • Eine elektronische Plattform (Cloud) für Teilnehmer- und Dokumentenmanagement.

Unsere Expertise

Qualifiziertes Netzwerksmanagement, Aufbau von Wertschöpfungsketten mit Innovativen Klima-Schutz-Technologien mit jahrzehntelanger Erfahrung.