Kommunalrichtlinie, Pos. 4.1.5, Kommunale Netzwerke.
Ihr Vorteil
- Kommunale Wärmeplanung, Umsetzung in ländlichen Gemeinden
- Abbildung aller kriegs- und klimawandelverknüpften Zukunfts-Themen CO2-Management,
ESG, Cloud-basierte Energie-Management Systeme in den Gemeinden - Berücksichtigung kriegsbedingt verschobener Primärenergie-Fakten
- Umsetzung der Erschließung neuer regenerativer Quellen inkl. Tiefen-Geothermie
- Entwicklung abgestimmter Musterlösungen zur Vorgehensweise Dekarbonisierung
- Fortschritt durch Vernetzung/Wissenstransfer
Grundlagen
Für die Gründung von Klimaschutz-Netzwerken gilt Pos. 4.1.5, Kommunale Netzwerke
Auszug Rahmenbedingungen Förderung
- Bewilligungszeitraum: 36 Monate
- Höhe der Zuwendungen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, finanzschwache Kommunen 80%
- Maximal 40.000 Euro pro Teilnehmer
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen sowie Zusammenschlüsse ohne Dritte
- Rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
- Zweckverbände, an denen Kommunen Entitäten
Förderfähige Leistungen
- Info-Veranstaltungen in allen Gemeinden, Stadt- und Ortsteilen
- Zukunfts-Umsetzung Heizungen ohne fossile Träger Öl, Gas und Kohle
- Zentrales Antragsmanagement Bundes-Förderprogramme Digitalisierung/Dekarbonisierung
- Fokussierung von dezentralen Heizwärme-Netzen und Ersatz fossiler Heizkonzepte
- Unterstützung Einrichtung autarker Cloudsysteme
- Unterstützung von Gründungsaktivitäten Energie-Erzeugergenossenschaften
- Unterstützung Umsetzung Digitalisierung EE im Quartier ab kleinster Einheit
- Themenschwerpunkte durch Experten vor Ort in den Kommunen.
- Eine elektronische Plattform (Cloud) für Teilnehmer- und Dokumentenmanagement.
Unsere Expertise
Qualifiziertes Netzwerksmanagement, Aufbau von Wertschöpfungsketten mit Innovativen Klima-Schutz-Technologien mit jahrzehntelanger Erfahrung.